Aktuelle Informationen zum Kinderkrankengeld

Liebe Duisburger Eltern,

wie Ihr sicher mitbekommen habt, haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat  beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch uns Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese findet Ihr hier zum Download: Musterbescheinigung BMFSFJ.

Zusätzlich findet Ihr hier die aktuellen Informationen des NRW-Familienministeriums zu Kinderkranketagen. Die fehlenden Regelungen für Beamte, Selbständige und Freiberufler hat der LEB bereits adressiert und es wird an einer Lösung gearbeitet.

Euer JAEB Duisburg

 

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